GOÄ Ziffer 3 - Begründungen für mehrmalige Abrechnung

Die Ziffer 3 GOÄ kann ohne Weiteres mehrfach abgerechnet werden.

Es gibt kein Limit wie z.B. >nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar<

Allerdings muss die Mehrfachabrechnung entsprechend der Vorgabe in der Ziffernlegende begründet werden, Abschnitt B Nr. 3 Satz 3 GOÄ – hier sind ein paar Beispiele:

  • Akute Verschlechterung des Krankheitsbildes
  • Aufklärung vor OP
  • Beratungsintensives Krankheitsbild
  • Symptome unklarer Genese
  • Symptomvielfalt
  • Verschlimmerung der Krankheit
  • Kontrollbedürftigkeit der Befunde
  • Aufklärung zur OP-Indikation
  • Non-Compliance
  • Arzneimittelinteraktionen
  • Vorliegen wichtiger Befunde
  • Medikamentöse Umstellung bei Therapieversagen

Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Begründungen, um die 3 in der Privatabrechnung mehrfach anzusetzen.

Selbst eine mehrmaliger Berechnung der Ziffer 3 an demselben Tag ist möglich, Abschnitt B Nr. 3 Satz 1 GOÄ. Dann ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung auf der Rechnung anzugeben, Abschnitt B 3. Satz 2 GOÄ.

Corona – bedingte Empfehlung der Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gilt für den Zeitraum 17.11.2020 – 31.12.2020 außerdem eine besondere Empfehlung.

Dazu haben wir einen gesonderten Beitrag erstellt.

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