
Impressum
Verantwortlicher für die Internetpräsenz gemäß § 5 TMG
MCC Medical CareCapital GmbH
Geschäftsbereich privadis
Hohenzollernstraße 47
47799 Krefeld
Postadresse:
Postfach 10 14 03
47714 Krefeld
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Olaf Hagelkruys
Thilo Wiers-Keiser
Kontakt und Registereintrag
Telefon: 02151 – 61 6607 0
Telefax: 02151 – 61 6607 99
info@carecapital.de
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 14709
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 227 420 712
Die MCC Medical CareCapital GmbH ist zur Erbringung von Finanzdienstleistungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und zur Erbringung von Inkassodienstleistungen durch die Registrierungsbehörde des Oberlandesgerichts Hamm zugelassen.
Inhaltlich verantwortlicher Redakteur gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: MCC Medical CareCapital GmbH
Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vergütungssystem
Alle Institute sind gem. § 7 IntitutsVergV dazu verpflichtet, Informationen über die im Institut angewandten Vergütungssysteme zu veröffentlichen. Der Detaillierungsgrad der Informationen ist dabei abhängig von Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie von Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalisierung seiner Geschäftsaktivitäten. Die Anforderungen an die Vergütungssysteme sowie der Umfang der Offenlegung hängt von der Bedeutung des Instituts ab. § 1 InstitutsVergV unterscheidet hierbei bedeutende und unbedeutende Institute.
Die MCC Medical CareCapital GmbH hat die von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV vorgesehenen Bilanzsumme von EUR 10 Milliarden im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahr nicht erreicht oder überschritten.
Darüber hinaus werden keine Geschäftsaktivitäten betrieben, die von einem über das Maß hinausgehenden Risikogehalt geprägt sind. Dementsprechend ist die MCC Medical CareCapital GmbH kein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 InstitutsVergV. Auf eine separate Risikoanalyse wird daher verzichtet. Die MCC Medical CareCapital GmbH muss daher den besonderen Anforderungen der §§ 5,6 sowie den weitergehenden Offenlegungspflichten des § 8 der InstitutsVergV nicht Folge leisten.
I. Vergütungssystem der MCC Medical CareCapital GmbH
1. Vergütung der Geschäftsführung und Mitarbeiter
Die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden der MCC Medical CareCapital GmbH erhalten ein Jahresfestgehalt, das in 12 gleichen Teilen monatlich zum 30. des Monats ausbezahlt wird. Die ausgeübte Funktion und die Stellung innerhalb der MCC Medical CareCapital GmbH ist der wesentliche Parameter für die Bestimmung der festen Vergütung. Die Mitarbeitenden werden über die Ausgestaltung des für sie maßgeblichen Vergütungssystems durch den jeweiligen Arbeitsvertrag in Kenntnis gesetzt.
Die Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden. Insbesondere besteht keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung.
2. Vergütung der Geschäftsführung
Die Vergütung der Geschäftsführung besteht aus einem monatlichem Festgehalt sowie einer jährlichen Bonuszahlung in Form einer erfolgsabhängigen Tantieme. Die Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden. Insbesondere besteht keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung. Die Geschäftsführer verfügen über einen Dienstwagen, welche ihnen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.
3. Vergütung der Mitarbeiter
Die Vergütung der Mitarbeitenden wird durch die Geschäftsführung der MCC Medical CareCapital GmbH im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt. Das Bruttojahreseinkommen gliedert sich ein einen fixen Anteil von 12 Monatsgehältern. Darüber hinaus erhält ein bestimmter Personenkreis eine variable erfolgsabhängige Vergütung. Der fixe und der variable Vergütungsanteil stehen in einem angemessen Verhältnis zueinander und sind in der Höhe vertraglich fixiert.
4. Fixer Vergütungsanteil
Der Fixanteil der Vergütung ist so gestaltet, dass Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken vermieden werden.
5. Variabler Vergütungsanteil
Der variable Vergütungsanteil wird in Abhängigkeit von der individuellen Leistung des Mitarbeitenden gezahlt. Die Leistung des Mitarbeitenden wird jährlich anhand einer Zielvereinbarung bewertet.
II. Gesamtvergütung
Der Gesamtbetrag aller Vergütungen im Geschäftsjahr 2019 beträgt TEUR 2.163. Davon entfallen TEUR 1.792 auf den fixen und TEUR 371 auf den variablen Vergütungsanteil. Im Geschäftsjahr 2019 erhielten 16 Mitarbeiter von insgesamt 59 Mitarbeitern der MCC Medical CareCapital GmbH eine variable Vergütung.
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