Privatabrechnung Impfung

INHALT

Die Impfleistungen gehören in der Privatabrechnung zum täglichen Brot der Praxis – und doch gibt es gerade bei diesen Standardleistungen oft Unklarheiten. Hier gibt die Menge den Ausschlag zur Vermeidung von empfindlichen Honorarverlusten. Für das Thema GOÄ-Abrechnung Corona-Impfung haben wir einen gesonderten Beitrag.

Leistungs- und Wertvergleich

Ziffer Leistung Faktor Betrag
375 (nicht neben Ziffer 2, aber Ziffer 1 ist zusätzlich ansetzbar!) Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung,

einschließlich Eintragung in den Impfpass

2,3 10,72 €
376 (nicht neben Ziffern 1 und 2) Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 2,3 10,72 €
377 (nicht neben Ziffern 1 und 2) Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,3 6,70 €
378 (nicht neben Ziffern 1, 2, 375, 377) Simultanimpfung (gleichzeitig passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf) 2,3 16,09 €

Bei allen Ziffern ist die eventuell erforderliche Eintragung im Impfpass mit der Ziffer abgegolten, C V Nr. 3 Allgemeine Bestimmungen. Die Eintragung im Impfpass ist also kein Argument für eine Faktorsteigerung.

Aber: Die Neuausstellung eines Impfpasses kann mit der Ziffer 70 berechnet werden (2,3-fach = 5,36 €).

 

Besonderheiten in der Abrechnung der Impfungen

Wenn ein Mehrfachimpfstoff verabreicht wird, kann die Ziffer 375 dennoch nur einmal angesetzt werden. Auch die Ziffer 377 kann dafür nicht angesetzt werden, weil es in diesem Fall keine zweite Injektion gibt.

Die Impfung löst einen neuen Behandlungsfall aus.

 

Impfungen, Beratungen und Untersuchungen

Im Rahmen der Impfung gibt es meist auch eine Beratung. Eine Beratung ist nach dem Legendentext bei der Ziffer 375 zusätzlich abrechenbar. Zwar kann auch hier die Beratung länger dauern als 10 Minuten, aber die Ziffer 3 kann wegen der in ihrer Legende genannten Beschränkung nicht zusätzlich angesetzt werden.

Die Empfehlung lautet also, die Ziffer 375 mit der Ziffer 1 zu kombinieren und die Ziffer 1 zu steigern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wenn vor der Impfung eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden muss, ist diese Untersuchung abrechnungsfähig (Ziffern 5, 6, 7 oder 8).

 

Kombination der GOÄ-Ziffern 375-378

Wenn nicht nur intramuskulär oder subkutan geimpft wird, sondern auch eine orale Schutzimpfung gemacht wird, können die Ziffern 375 und 376 nebeneinander berechnet werden. Die Impfberatung ist hier eingeschlossen, kann also nicht mit der Ziffer 1 zusätzlich berechnet werden. Ein möglicher Mehraufwand lässt sich lediglich über einen höheren Faktor abbilden.

Eine Beratung nach Ziffer 1 kann neben den Ziffern 376 bis 378 erfolgen, wenn es sich um eine impfunabhängige Beratung handelt. In diesem Fall gilt der Ausschluss im Legendentext nicht. Damit es zu keinen Rückfragen kommt, sollte in diesem Fall auf der Rechnung vermerkt sein Ziffer 1 (Begr. impfunabhängige Beratung).

Die Simultanimpfung gegen Tetanus nach Ziffer Nr. 378 ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €). Sie kann zusammen mit der Ziffer 376 (orale Schutzimpfung) abgerechnet werden. Die Ziffern 375 und 377 GOÄ können aber nicht zusätzlich angesetzt werden.

 

Bei Impfung: Auslagen berechnen!

Wenn Sie Ihre Vorratshaltung schlank halten möchten: Rezeptieren Sie die Impfstoffe und bitten den Patienten oder die Patientin, sie zur Impfung mitzubringen.

Wenn Sie den Impfstoff im Vorrat halten: Damit erweisen Sie Ihren Patienten einen Service und Sie sichern die Qualität (Stichwort Kühlkette). Denken Sie dann unbedingt an die Berechnung als Auslage nach § 10 GOÄ. Impfstoffe sind teuer! Wenn diese Weiterberechnung vergessen wird, reißt das leicht Honorarlücken von mehreren tausend € im Jahr.

Wenn Sie einen Rabatt im Einkauf verhandelt haben, müssen Sie diesen Rabatt weitergeben. Das bedeutet, dass der konkrete Einkaufspreis durch die Anzahl der Einheiten geteilt und damit der individuelle Preis angegeben wird.

Ab einem einzelnen Wert der Auslage > 25,56 € ist der Rechnung der Beleg beizufügen, § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ. Fehlt der Beleg, kann das zu lästigen Beanstandungen im Erstattungsprozess führen. Wir archivieren Ihren konkreten Beleg und heften ihn zur jeweiligen Rechnung an!

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