Abrechnungsfehler in der Praxis — was wirklich Geld kostet

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Abrechnungsfehler gehören zu den häufigsten wirtschaftlichen Risiken in Arztpraxen — und sie entstehen selten aus Unwissen, sondern aus Zeitdruck, Systemkomplexität und fehlender Plausibilitätsprüfung. Die gute Nachricht: Wer die typischen Fallstricke kennt, kann gegensteuern.

Fehler 1: Fehlende oder lückenhafte Dokumentation

Der häufigste Fehler bleibt eine fehlende oder mangelhafte Dokumentation. Jede abgerechnete Leistungsziffer muss mit einer nachvollziehbaren medizinischen Handlung belegt sein — besonders bei zeitgebundenen Gesprächsleistungen, aber auch bei diagnostischen Ziffern mit Berichtspflicht.

Was viele unterschätzen: Nicht dokumentierte Leistungen gelten im Streitfall als nicht erbracht — und können im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung noch Jahre später zum Problem werden. (Quelle: KBV – EBM und Abrechnung)

Fehler 2: Kombinationsfehler und Ausschlüsse

Der EBM kennt zahlreiche Ausschlüsse: Manche Leistungen dürfen nicht am selben Tag abgerechnet werden, andere nur in Kombination, wiederum andere sind im Quartal oder Jahr nebeneinander ausgeschlossen. Wer diese Regelungen nicht kennt, riskiert doppelte Arbeit und Erstattungsverluste. (Quelle: KBV – EBM, Allgemeine Bestimmungen)

Im GOÄ-Bereich sieht es nicht anders aus: Eine fehlende Analogkennzeichnung, ein nicht begründeter Steigerungsfaktor über dem 2,3-fachen Satz oder eine falsche Systemzuordnung in Gemeinschaftspraxen können jeweils zur Beanstandung führen. (Quelle: § 5 GOÄ)

Fehler 3: Doppelte Leistungserfassung und fehlerhafte Kodierung

Doppelte Leistungserfassung oder eine fehlerhafte ICD-Kodierung können zu Honorarkürzungen und Rückforderungen führen. Gerade bei wachsenden Teams oder nach Systemwechseln in der Praxissoftware schleichen sich hier häufig systematische Fehler ein, die erst bei einer Prüfung auffallen. (Quelle: KBV – Kodieren und Diagnoseverschlüsselung)

Fehler 4: Unterschätzte Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Wirtschaftlichkeitsprüfungen können zu Honorarkürzungen und Regressforderungen führen — auch noch Jahre nach der Abrechnung. Wer überdurchschnittlich häufig bestimmte Ziffern abrechnet, ohne das gut begründen zu können, steht schnell im Fokus der Prüfgremien. (Rechtsgrundlage: § 106 SGB V – Wirtschaftlichkeitsprüfung)

Was hilft: Struktur, Prüfroutinen — und die richtigen Werkzeuge.

Regelmäßige interne Plausibilitätschecks, ein geschultes Team und — wo sinnvoll — eine digitale Analysefunktion helfen, Fehler zu erkennen, bevor sie zu Rückforderungen werden.

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