Privatabrechnung Ihrer ärztlichen Leistungen - GOÄ
Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung von Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung (Gesetzliche Krankenversicherung). Eine sogenannte „Privatliquidation“ erhalten dabei nicht nur privat versicherte Patient:innen und Beihilfeberechtigte, sondern darüber hinaus auch ...
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