GOÄ Analogabrechnung BGH - Femtosekundenlaser
In 2021 hat der BGH erneut zur Analogabrechnung nach GOÄ entschieden (14.10.2021, Az. III ZR 350/20), diesmal mit Blick auf den Einsatz eines Femtosekundenlasers bei der augenärztlichen Kataraktoperation.
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