Ratgeber

  • Update zur neuen GOÄ – Stand August 2026

    Viele Ärztinnen und Ärzte verfolgen die Entwicklungen rund um die neue GOÄ mit großem Interesse. Entsprechend erreichen uns regelmäßig Anfragen zu möglichen Schulungen, Seminaren oder konkreten Vorbereitungsmaßnahmen.

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  • Neue GOÄ - Übende Verfahren

    Der GOÄ-Entwurf aus Mai 2025 muss noch von der Bundesregierung geprüft, möglicherweise geändert und als Verordnung verabschiedet werden. Wie sich das Honorar für eine Praxis insgesamt entwickelt, lässt sich noch nicht sagen. Ein direkter Vergleich - quasi eine Stichprobe - zwischen einzelnen ...

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  • Neue GOÄ - Teilleistungen

    Teilleistungen Positiv ist die Regelung in § 4 GOÄ-E, dass auch eine Teilleistung vergütungsfähig ist, wenn sie überwiegend erbracht worden ist. Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass der Behandlungsabbruch

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  • Neue GOÄ - Honorarvereinbarung

    Honorarvereinbarung Der GOÄ-E bietet in § 2 die Option einer Honorarvereinbarung, ähnlich wie die GOÄ 96. Insofern lässt sich zwar nicht sagen, dass generell kein höherer Faktor als "1" angesetzt werden könnte, aber die Anforderungen sind deutlich erhöht. Während in der GOÄ 96 bei jeder ärztlichen ...

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  • Neue GOÄ - und Bundesärzteordnung

    Der konsentierte Entwurf zur neuen GOÄ 2025 (GOÄ-E) würde nicht nur die GOÄ selbst ändern, auch andere Gesetze und Verordnungen wären betroffen. Konkret würden in die Bundesärzteordnung weitere Regelungen eingefügt werden müssen, die Vorgaben für die Weiterentwicklung der neuen GOÄ treffen. Was ist ...

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  • Neue GOÄ - und MKG

    Die GOZ leitet in § 6 Abs. 2 auf die GOÄ über für den Fall, dass eine zahnärztliche Leistung nicht in der GOZ, sondern in der GOÄ beschrieben ist. Daher ist der Entwurf der neuen GOÄ - wenn sie nach heutigem Stand kommt - auch für Zahnärzte mit entsprechendem Schwerpunkt interessant, insbesondere ...

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  • Neue GOÄ - Abrechnung Leichenschau

    Die Abrechnung der Leichenschau ist in der GOÄ 96 in 2020 geändert worden. Wenn der Entwurf der neuen GOÄ (GOÄ-E) so wie bisher vereinbart auch über die Legislative verabschiedet wird, ändert sich die Abrechnung der Leichenschau erneut. Was muss dann beachtet werden?

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  • Neue GOÄ - der Faktor

    In der GOÄ 96 ist in § 5 Abs. 2 GOÄ festgelegt, dass sich das Honorar an der Schwierigkeit und am Zeitaufwand ausrichtet. Für ärztliche Leistungen gilt der Faktor 2,3 als die korrekte Größe für eine durchschnittlich aufwendige Leistung. Bei aufwendigerer Ausführung kann regelhaft bis zum 3,5-fachen ...

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  • Neue GOÄ - die Analog-Option

    Die Option der Analogabrechnung ist in der GOÄ 96 in § 6 Abs. 2 geregelt. Voraussetzung für die Analogisierung ist, dass es sich um eine selbständige ärztliche Leistung handelt, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen ist. Damit hat der Verordnungsgeber das Problem gelöst, dass die GOÄ ...

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  • GOÄ-Entwurf beschlossen - nächste Schritte?

    Der am 30.05.2025 vorgelegte konsentierte Entwurf zur neuen GOÄ ist in 07/2026 überarbeitet worden. Nach Angaben der BÄK ist ein Greifen ab 01.01.2028 damit möglich. Das erscheint realistischer als die Einschätzung der damaligen Bundesgesundheitsministerin in 01/2026, der Entwurf werde noch in 2026 ...

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