Telemedizin und GOÄ - Kardiologie

INHALT

Solange keine neue GOÄ in Sicht ist, lässt sich der medizinische Fortschritt oft nur über die Analogabrechnung abbilden. Dabei helfen die Empfehlungen der Bundesärztekammer, auch wenn sie keinen Gesetzescharakter haben.

Neue Empfehlungen der BÄK

Folgende aktuelle Empfehlungen der BÄK gibt es für die kardiologische Telemedizin.

Kurzübersicht neue Analogziffern

GOÄ-Ziffer Originaltext Analogtext 2,3-facher Satz
33 Strukturierte Schulung einer Einzelperson, Mindestdauer 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreasektonomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen nach Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens –

Nach dem Legendentext ist die Ziffer innerhalb eines Jahres max. 3x berechnungsfähig.

Anleitung des/der Patiente:innen zu Grundprinzipien des Telemonitorings, zum Gebrauch der eingesetzten Geräte und zum Selbstmanagement

 

 

 

40,22 €
60 Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten:innen, für jeden Arzt oder Ärztin Konsiliarische Erörterung von Warnmeldungen und veranlassten Maßnahmen und/oder patientenindividuelle Erörterung über die Notwendigkeit einer täglichen Sichtung von Warnmeldungen auch an Samstagen, Sonntagen, und Feiertagen zwischen den am Telemonitoring beteiligten Ärzte:innen, inkl. Dokumentation, je beteiligtem Arzt oder Ärztin 16,09 €

Die BÄK geht davon aus, dass die Ziffer 33 einmal zum Beginn der Behandlung berechnungsfähig ist. Nach unserer Ansicht gilt aber bei medizinischer Indikation das Gleiche wie im Originalansatz: Die Ziffer kann analog bis zu 3x innerhalb von 365 Tagen berechnet werden.

Nach unserer Einschätzung sind die Ziffern im Übrigen analog genau so bei jeder anderen fachärztlichen Behandlung anzusetzen, wenn die Leistungsinhalte vergleichbar sind. Also immer dann, wenn eine Praxis ihren Patient:innen das Telemonitoring erklärt, die Geräte erläutert, den richtigen Gebraucht zeigt, alle Frage dazu beantwortet und bespricht, wie das regelmäßige Anlegen und Messen gesichert werden kann, kommt die Ziffer 33 GOÄ analog ins Spiel. Entsprechendes gilt für die Abstimmung zur Sichtung von Warnmeldungen.

Kennen Sie schon unsere Webinare und Fortbildungen bzw. unsere Abrechnungsservices?

Sie möchten keine interessanten und wichtigen Infos mehr verpassen? Dann melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Wir haben alle Informationen und Bestandteile nach bestem Wissen zusammengestellt. Bei aller Sorgfalt können wir allerdings nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und technische Exaktheit der bereitgestellten Informationen garantieren. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen.