Inkasso für Ärzte: So bringen wir Zahlungsunwillige dazu, dass sie ihre Rechnungen begleichen
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Dienstleistungen und Auslagen, für die ein Vertragspartner in Vorleistung getreten ist, zu bezahlen, hat etwas mit Fairness zu tun. Leider wird Ihnen als Arzt oder Zahnarzt die Erfahrung nicht erspart bleiben, dass nicht jeder Ihrer Patienten gewillt ist, sich fair zu verhalten und beauftragte Leistungen zu vergüten. Selbst eine positive Bonitätsprüfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz, sondern nur das echte Factoring. Der Medizinsektor unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen Wirtschaftsbereichen. Da das Inkasso für Ärzte ein aufwendiger Prozess ist, ist es gut, einen professionellen Inkasso-Service wie den von privadis an der Seite zu haben. Wie wir vorgehen, um Zahlungsunwillige zu bewegen, Ihre Rechnungen doch noch zu begleichen, erfahren Sie hier.
Wie läuft beim Inkasso für Ärzte das vorbereitende Mahnen ab?
Das Forderungsmanagement beginnt mit dem außergerichtlichen Mahnen – dieses bereitet das spätere Inkasso für Ärzte substanziell vor. Das Mahnverfahren setzt ein, wenn ein Patient das in der Rechnung genannte Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Zahlung oder Anfrage auf Stundung verstreichen lässt. Von privadis erhält er im Rahmen eines Eskalationsprozesses Mahnungen, wenn er keine Reaktion auf die Rechnung zeigt. Wenn der Patient reagiert, besteht die Chance, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen – in Form einer Stundung oder Ratenzahlung. Das Mahnverfahren bleibt so lange ausgesetzt, wie der Schuldner seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachkommt. Bleiben die Mahnungen ohne Erfolg, steht eine Einzelfallentscheidung über das weitere Vorgehen an.
Was passiert, wenn ein Patient trotz Mahnungen nicht zahlt?
An dieser Stelle klären wir mit Ihnen, ob Sie gegen den säumigen Schuldner weiter vorgehen möchten. Mitunter bestehen persönliche Beziehungen oder es liegen andere Gründe vor, die gegen die Einleitung gerichtlicher Schritte und das Inkasso für Ärzte sprechen. Sie haben die Möglichkeit, ein Verfahren zu definieren, dass wir Forderungen nur dann weiterverfolgen sollen, wenn der Rechnungswert einen bestimmten Betrag übersteigt – dadurch lässt sich der Abstimmungsaufwand minimieren. Haben Sie mit uns ein echtes Factoring vereinbart, liegt die Entscheidung allein bei uns. Erforderlichenfalls prozessieren wir die Sache durch – und gehen auch in die Zwangsvollstreckung.
Beim Inkasso für Ärzte arbeiten wir mit einem Unternehmen zusammen, das sich auf dem Sektor besonders gut auskennt. Es handelt sich um die Saldaris GmbH – eine hundertprozentige Tochter der opta data Gruppe, die sich auf die Durchsetzung von Honorarforderungen im Medizinbereich spezialisiert hat. Mit unserem Inkasso-Service gelingt es uns in der Regel gut, Säumige zur Zahlung zu bewegen. Zusätzlich arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen – diese werden zum Beispiel dann tätig, wenn Schuldner gegen Mahnbescheide Widerspruch einlegen.
Dem Schuldner bieten wir eine Ratenzahlung an, weil dies für alle Beteiligten Zeit und Kosten spart. Denn ein verlängertes Zahlungsziel ist oft effizienter, als die Forderung einzuklagen. Bei einer Privatinsolvenz melden wir die Forderung zur Tabelle an, wenn der Aufwand im Verhältnis zu einer substanziellen Quote steht. Ist der Patient verstorben, ermitteln wir die Erben und prüfen, ob der Nachlass für die Forderung genügend Masse bietet. Wenn wir die Forderung im echten Factoring übernommen haben, behält Ihre Praxis in jedem Fall den Geldbetrag für den Forderungsankauf – von dem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall spüren Sie wirtschaftlich also nichts.
Wer trägt beim Inkasso für Ärzte das Ausfallrisiko?
Wenn Sie mit uns ein echtes Factoring vereinbart haben und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, tragen wir grundsätzlich das komplette Ausfallrisiko. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass die Forderung rechtlich Bestand hat – sie darf nicht durch Aufrechnung erloschen oder in der Durchsetzung gehemmt sein (etwa durch Zurückbehaltungsrechte). Zudem muss der Patient eine Einwilligungserklärung abgegeben haben.
Wenn Sie vor Behandlungsbeginn eine Ankaufsanfrage an uns übersenden und der Score-Wert des Patienten passt, sichern wir Ihnen Ausfallschutz zu. Dass Sie Ihr Geld ohne Wenn und Aber erhalten, darauf dürfen Sie sich verlassen – schließlich stehen wir unter der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
Welche Vorteile bringt es, wenn Sie mit privadis zusammenarbeiten?
Als Abrechnungsdienstleister werden wir beim Inkasso für Ärzte bereits in einer sehr frühen Phase für Sie tätig. Wir überprüfen zunächst die Bonität Ihrer Patienten – bevor Sie mit der Behandlung beginnen. Auf Wunsch überprüfen wir Ihre Rechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor Druck und Versand, um Honorarverluste für Ihre Praxis zu vermeiden. Unsere Experten kommen selbst aus der medizinischen Praxis und kennen das Geschehen und die Praxisabläufe aus eigener Erfahrung.
Wir übernehmen das Erinnern und Mahnen, um das Sie sich sonst selbst kümmern müssten. Denn nur wenn dieser vorgerichtliche Prozess durchlaufen ist, werden Rechtsanwälte und Gerichte überhaupt erst in der Sache tätig. Auch das Prozessrisiko brauchen Sie mit uns nicht zu scheuen, denn für die Kosten steht beim echten Factoring privadis ein. Last, but not least sind wir die telefonischen Ansprechpartner für Ihre Patienten bei allen Fragen rund um die Rechnung. Damit landen alle Standardthemen bei uns und nicht mehr in Ihrer Praxis.
Wie lange müssen Sie auf Ihr Geld warten?
Das kommt ganz auf den Tarif an, welchen Sie ausgewählt haben: Im klassischen Basis-Tarif leiten wir Ihr Honorar nach dem Zahlungseingang bei uns an Sie weiter. Beim Liquide- und Komplett-Tarif entscheiden Sie selbst, wann Ihnen das Honorar zugeht: entweder unmittelbar (Sofortauszahlung) oder 15 Tage oder aber 30 Tage nach Datenabgabe bei uns.