
Hybrid-DRG: Die neue Pauschale für ambulantes Operieren
INHALT
Warum Hybrid-DRGs jetzt relevant sind
Mit dem Start der Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V ist 2024 eine neue Ära in der medizinischen Vergütung angebrochen. Erstmals werden stationär und ambulant erbrachte Leistungen gleich vergütet. Das Ziel: Eingriffe sollen dort stattfinden, wo sie medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient erbracht werden können – also zunehmend ambulant.
Für viele Einrichtungen bedeutet das nicht nur eine Entlastung im stationären Bereich, sondern auch neue wirtschaftliche Spielräume. Zugleich bringt das System mehr Flexibilität und Patientennähe in die Versorgung.
Was genau sind Hybrid-DRGs?
Hybrid-DRGs sind Fallpauschalen, die bestimmte operative Leistungen abdecken – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Leistungen umfassen den gesamten medizinischen Ablauf: von der Operation über die Anästhesie bis zu radiologischen und labormedizinischen Begleituntersuchungen.
Wichtig:
- Wird ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugeordnet, ist eine Abrechnung über den EBM ausgeschlossen.
- Die Abrechnung erfolgt einmalig und gilt für den gesamten Fall, unabhängig von der Zahl der beteiligten Leistungserbringer.
Welche Eingriffe sind betroffen?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein bundeseinheitlicher Katalog von Eingriffen, die unter die neue Regelung fallen. 2025 wurde dieser erweitert – unter anderem um Leistungen aus der Urologie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie und orthopädischen Traumatologie.
Eine vollständige Übersicht des derzeit gültigen Hybrid-DRG-Katalogs (Stand 2025) finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag.
Was bedeutet das wirtschaftlich?
Die Vergütung liegt oft deutlich über den EBM-Sätzen und bietet so eine attraktive Alternative zur ambulanten Regelversorgung. Zwar sind die Hybrid-DRG-Sätze im Vergleich zu stationären DRGs geringer, dennoch können ambulant tätige Einrichtungen von der Pauschale wirtschaftlich profitieren – vorausgesetzt, die Dokumentation und Kodierung stimmen.
Was ist organisatorisch zu beachten?
- Grouper-Software: Über spezielle Software wird anhand von Diagnosen und Prozeduren die passende Hybrid-DRG ermittelt.
- Dokumentation: Eine vollständige und präzise Kodierung ist die Grundlage jeder korrekten Abrechnung.
- Korrekte Zuordnung: Eine falsche Zuordnung (z.B. nach EBM statt nach H-DRG) birgt Risiken, weil die Abrechnung nach EBM zum Teil von den Krankenkassen erst nach Jahren geprüft, dann aber trotzdem der Betrag zurückgefordert wird. Dann kann es umgekehrt zu spät sein, die Hybrid-DRG nachzuberechnen, so dass ein doppeltes Risiko besteht.
- Elektronische Übermittlung: Die Abrechnung erfolgt digital nach § 301 SGB V.
- Nachsorgeleistungen: Leistungen außerhalb der operierenden Einrichtung können in bestimmten Fällen weiterhin über den EBM abgerechnet werden.
Chancen und Stolpersteine
Chancen | Herausforderungen |
Bessere Honorierung als EBM | Komplexität bei Kodierung & Abrechnung |
Mehr ambulante Versorgung möglich | Anpassung interner Abläufe erforderlich |
Entlastung stationärer Kapazitäten | Abgrenzung zwischen Leistungspartnern nötig |
Hybrid-DRG mit privadis – wir sind für Sie da
privadis begleitet Sie auf dem Weg durch die neue Vergütungslandschaft und hilft Ihnen, die neuen Vorgaben sicher umzusetzen!
Sie möchten mehr erfahren? Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung!
Aktueller Hybrid-DRG-Katalog 2025 (Auszug)
Neu hinzugekommene Leistungsbereiche (ab 1. Januar 2025):
- Eingriffe an Analfisteln
- Endoskopische Eingriffe an Galle, Leber, Pankreas
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien
- Brusterhaltende Mammachirurgie
- Osteosynthetische Klavikulafrakturen
Bereits seit 2024 enthalten:
- Hernienchirurgie
- Arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen
- Steinentfernungen
- Sinus-pilonidalis-Operationen
(Stand: Juli 2025 / Quelle: KBV, GKV-Spitzenverband)