
GOÄ-Entwurf beschlossen - nächste Schritte?
INHALT
Der am 30.05.2025 vorgelegte konsentierte Entwurf zur neuen GOÄ ist in 07/2026 überarbeitet worden. Nach Angaben der BÄK ist ein Greifen ab 01.01.2028 damit möglich. Das erscheint realistischer als die Einschätzung der damaligen Bundesgesundheitsministerin in 01/2026, der Entwurf werde noch in 2026 umgesetzt. Das BMG arbeitet weiter an einem Referentenentwurf.
Wer erlässt die neue GOÄ?
Konkret ist es die Bundesregierung, die durch § 11 Bundesärzteordnung ermächtigt wird, die Entgelte für ärztliche Tätigkeit zu regeln. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesrates, der durch die Länder gebildet wird. Diese haben über ihre Beihilfeverpflichtungen ein Interesse daran, die Kosten für die Gesundheitsversorgung ihrer Beihilfeberechtigten beherrschbar zu halten. Umso wichtiger war hier die Einbindung dieser Kostenträger bei der Entwicklung des Entwurfs. Jetzt ist die Bundesregierung weiter am Zug.
Was geschieht als nächstes?
Offen ist,
- ob der Entwurf erneut ergänzt oder korrigiert wird – oder 1:1 übernommen wird
- wann der Referentenentwurf des BMG vorliegt
- wann die neue GOÄ tatsächlich in Kraft tritt
In jedem Fall wird es von der Verabschiedung der neuen GOÄ bis zu ihrem Inkrafttreten einen angemessenen Zeitraum geben, damit sich alle Akteure auf die Änderungen einstellen könnten. Dazu gehören alle Paxen und Kliniken, weil auch die Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen betroffen ist. Die Anbieter der Praxisinformationssysteme müssen ihre Software entsprechend anpassen, ebenso wie wie alle Kostenträger. Zusätzlich muss jeweils das Personal geschult werden, weil nur noch Teile des Paragraphenabschnitts Ähnlichkeit mit der jetzigen GOÄ haben, die Leistungskomplexe sind vollständig neu gefasst.
Wir informieren rechtzeitig, wenn es eine belastbare Information zum finalen Inhalt und zum Termin der Umsetzung gibt.
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