BG-Abrechnung

Die ärztliche Leistung bei der Behandlung eines Unfalls am Arbeitsplatz, im Kindergarten, in der Schule oder im Zusammenhang mit einem Arbeitsweg wird gegenüber der Berufsgenossenschaft abgerechnet (BG).

Abrechnungsgrundlage ist die UV-GOÄ, Rechnungsempfänger ist der jeweilige Unfallversicherungsträger des Patienten.

BG-Abrechnung
Medizinische Behandlung von Berufsunfällen – ein besonderer Bereich

Die UV-GOÄ ist ähnlich wie die GOÄ aufgebaut, hat aber doch Abweichungen, die in der Praxis oft Fragen aufwerfen:

  • Wann wird ein Bericht vergütet?
  • Bis wann muss der Bericht erstattet werden?
  • Welche Ziffern sind für den D-Arzt besonders relevant?
  • Wie unterscheiden sich die Allgemeine und die Besondere Heilbehandlung?

Außerdem gibt es bei der UV-GOÄ öfter Aktualisierungen als bei der GOÄ (Berichte und Inhalte, Ziffern, Fristen und Wirkungen).

Die BG-Abrechnung für niedergelassene Ärzte ist einer unserer besonderen Stärken.

Wir übernehmen die Schulung zur BG Abrechnung, checken auf Honorarverluste – oder erledigen ganz einfach direkt regelmäßig die BG-Abrechnung.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Landwirte
  • Kinder, Schüler, Studenten
  • Unfallhilfe/Nachbarschaftshilfe
  • Fahrgemeinschaften (auf dem Weg zur Arbeit oder zurück)
  • Personen, die Pflegebedürftige betreuen

Was sind die häufigsten anerkannten Berufserkrankungen?

2108 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS
2109 Bandscheibenbedingte Erkrankung der HWS
2301 Lärmschwerhörigkeit
3101 Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis)
4103 Asbestose
4104 Lungen-/Kehlkopf-/Eierstockkrebs, Asbest
4301 Atemwegserkrankung, allergisch
5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung

 Versichert sind Unfälle:

  • auch bei einem betrieblichen bedingten Umweg zum Arbeitsplatz
  • bei einem Umweg zur Schule, Kindergarten, wenn
    • Es sich um die Kinder von Versicherten handelt
    • Die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben
    • Und wegen der beruflichen Tätigkeit der erwachsenen Haushaltsmitglieder fremde Obhut benötigen
  • während der Tätigkeit am Arbeitsplatz
  • während der Teilnahme am offiziellen Betriebssport
  • während einer Betriebsfeier
  • auf dem Weg zur Mittagspause und zurück
  • auf dem Weg zur Arbeit und zurück

Die Daten werden übermittelt via DALE-UV-Schnittstelle (Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und der gesetzlichen Unfallversicherung). Das ermöglicht den Versand der Berichtstexte per Mausklick. Für jede elektronische Übermittlung eines Berichtes bzw. der ärztlichen Unfallmeldung erhält der Arzt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,40 € (UV-GOÄ Ziffer 192).

Gut zu wissen: Die Abrechnung ist in unserem Komfort-Tarif bereits inklusive.

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