DMP nach GOÄ abrechnen

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Versorgung chronisch kranker Patienten nach GOÄ

Chronische Erkrankungen nehmen mit dem Alter mehr und mehr zu. Die besonderen Ansprüche zur Versorgung solcher Patienten und der damit verbundene Mehraufwand können im Bereich der kassenärztlichen Versorgung bspw. im Rahmen der DMP-Programme erfasst werden. Die GOÄ hat aktuell keine vergleichbaren Pauschalen vorgesehen. Dennoch kann man auch im Rahmen der privatärztlichen Behandlung Menschen und Diabetes mellitus oder auch einer KHK oder COPD ähnlich dem DMP-Programm einbestellen und entsprechend abrechnen.

Beispiel Abrechnung bei Diabetes mellitus

Bei der Neufeststellung (ähnlich der Erstdokumentation im DMP) und auch bei einer kontinuierlichen Behandlung ähnlich dem DMP-Programm lässt sich der Aufwand abrechnungstechnisch für die erbrachten Leistungen entsprechend dem Aufwand darstellen. Dabei sollte ein regelmäßiger Tonus eingehalten werden. Das hat für Sie in der Praxis und auch für den Patienten den Vorteil, dass eine regelmäßige Überwachung stattfindet und so eine gute Kontrolle des Krankheitsverlaufs gewährleistet werden kann. Vergessen Sie dabei nicht auch bei entsprechendem Aufwand an die angemessene Steigerung Ihrer Einzelleistungen zu denken und anfallende Sachkosten bei der Rechnungslegung zu berücksichtigen.

Tipp: Verwenden Sie einen eigenen erstellten Dokumentationsbogen ähnlich den DMP-Bögen der Datenstelle zur Dokumentation bei gesetzlich versicherten Patienten. Dann ließe sich die Dokumentation analog über die A70 berechnen.

Erstdokumentation bei Neufeststellung Diabetes mellitus

Bei der Erstfeststellung wäre folgende Abrechnung nach GOÄ bei neu festgestelltem Diabetes mellitus denkbar:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
7 Körperliche Untersuchung eines Organsystems 2,3 21,45
34 Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung 2,3 40,22
800 Neurologische Untersuchung (Sensibilität, Motorik, Reflexe) 2,3 26,14
A70 Ausfertigung DMP-Dokumentation 2,3 5,36
250 Blutentnahme (ggf. zzgl. Laborparameter) 2,3 4,20

Folgedokumentation bei Diabetes mellitus

Wie bei den gesetzlich versicherten Patienten empfiehlt es sich Folgeuntersuchungen im ähnlichen Tonus durchzuführen. Dabei sollten die Termine zur Blutentnahme ein paar Tage vor dem eigentlichen Untersuchungsdatum geplant werden. Für die Folgetermine inkl. Dokumentation könnte die Abrechnung wie folgt aussehen:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
250 Blutentnahme (ggf. zzgl. Laborparameter) 1,8 4,20
650 Ruhe-EKG 1,8 15,95

Am Tag der Untersuchung:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
3 Eigehende Beratung 2,3 20,11
7 Körperliche Untersuchung eines Organsystems 2,3 21,45
800 Neurologische Untersuchung (Sensibilität, Motorik, Reflexe) 2,3 26,14

Alternativ:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
8 Ganzkörperstatus 2,3 34,86
A70 Überprüfung/Aktualisierung des Medikamentenplans 2,3 5,36

Abrechnung von Schulungen

Selbstverständlich können auch angebotene und durchgeführte Schulungen nach der GOÄ berechnet werden. Dabei gilt zu beachten, dass die Einzelschulung und die Gruppenschulung nicht nebeneinander berechnungsfähig sind. Allerdings kann die Erstellung eines Ernährungsplans neben den Ziffern der Schulungen berechnet werden. Damit ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Abrechnung nach GOÄ:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
20* Gruppenberatung ODER 2,3 16,09
A36* Strukturierte Einzelschulung (analog GOÄ 33) 2,3 4,22
A76 Ernährungsplan 2,3 9,38

*GOÄ Nummer 20 und A36 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig

Abrechnung Laborparameter

Auch Laborparameter sollten im Rahmen der Untersuchung chronisch kranker Menschen regelmäßig überprüft werden. Welche sich für die Kontrolle im Rahmen der Diabetes mellitus oder auch KHK Patienten eignen sind folgende:

GOÄ Ziffer Leistungsinhalt Faktor Betrag in €
3550 Blutbild 1,15 4,02
3551 Differentialblutbild 1,15 1,34
3561 HbA1c* 1,15 13,41
3531 Urinsediment 1,15 4,69
3511 Urinteststreifen 1,15 3,35
3514 Glukose* 1,15 4,69
3530 Thromboplastinzeit** 1,15 8,04

*speziell bei Diabetes mellitus

**speziell bei Patienten in Antikoagulanzientherapie

Unabhängig vom Krankheitsbild des Patienten lassen sich auch nach GOÄ regelmäßige und strukturierte Kontrollen nicht nur bei Patienten mit Diabetes mellitus abrechnungstechnisch darstellen. Auch andere Krankheitsbilder, wie bspw. eine KHK oder auch Patienten mit COPD sollten sich, ähnlich der DMP-Programme, in regelmäßigen Intervallen einer gründlichen Untersuchung unterziehen um eventuelle Verschlechterungen rechtzeitig zu erkennen und intervenieren zu können.

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