Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

INHALT

Mit dem neuen Jahr gibt es auch im EBM wieder etliche Neuerungen. Die Abrechnung verschiedener digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind bereits auf den Weg gebracht und werden im Zuge der Digitalisierung mehr.

Einen kleinen Einblick in die Abrechnungsmöglichkeiten seit dem letzten Jahr wollen wir Ihnen hiermit beispielhaft aufzeigen.

Die Abrechnung von DiGA´s

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden mittlerweile mehr und mehr in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen und sind damit in der GKV verordnungsfähig! Sieht der Bewertungsausschuss (BA) bei einer DiGA einen besonderen Nutzen, so erhält diese eine eigene GOP im EBM! Darüber hinaus gibt es auch DiGA´s, die noch auf dem Prüfstand sind. Auch diese können jedoch über eine Pseudo-GOP zu Lasten der KV abgerechnet werden. Das Beste daran: auch der Patient hat keine Zuzahlung zu leisten bei voller Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Warum also durch die Budgetierung von Arzneimitteln weiter feilschen und um Regresse bangen, wenn es doch auch möglich ist Patienten mit digitalen Anwendungen zu versorgen, die aktuell sogar vergütet werden?!

Die Erstverordnung

GOP 01470        Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung (DiGA)

Achtung: die Ziffer für die Erstverordnung wurde gestrichen!

Wurde gestrichen seit 01.01.2023, die Erstverordnung ist in den Anhang 1 des EBM aufgenommen und somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM.

Die Folgeverordnungen

„SOMNIO“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01471 Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.

  • einmal im Behandlungsfall (auch im Rahmen einer Videosprechstunde).
  • Die Leistung wird derzeit extrabudgetär vergütet
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Gynäkologie
  • FÄ f. HNO
  • FÄ für Kardiologie
  •  FÄ f. Pneumologie
  • FÄ f. Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ f. Psychotherapie, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen
  • FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin
30780
  • Schmerztherapeuten, die über eine Genehmigung gemäß Qualitäts-sicherungsvereinbarung Schmerztherapie verfügen

„VIVIRA“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01472 Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „Vivira“ zur Behandllung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) bei Patienten ab 18 Jahren.

  • kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden.
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst für zwei Jahre (bis Ende Juni 2024) extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ f. Orthopädie
  • FÄ f. Chirurgie
  • FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin
30781
  • Schmerztherapeuten, die über eine Genehmigung gemäß Qualitäts-sicherungsvereinbarung Schmerztherapie verfügen

„ZANADIO“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01473 Verlaufskontrolle und Auswertung der App „zanadio“ bei der Behandlung von Adipositas für Patienten ab 18 Jahren.

  • kann bis zu zweimal im Krankheitsfall, aber nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen, berechnet werden.
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst für zwei Jahre (bis Ende 2024) extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ f. Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie
  • FÄ f. Endokrinologie
  • FÄ f. Gastroenterologie
  • FÄ f. Kardiologie

„INVIRTO“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01474 Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Invirto“ zur Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder Sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren ab.

  • kann je Indikation einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

„OVIVA“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01475 Verlaufskontrolle und Auswertung für die App „Oviva Direkt für Adipositas“ zur Behandlung von starkem Übergewicht bei Patienten ab 18 Jahren

  • kann einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ f. Endokrinologie
  • FÄ f. Gastroenterologie
  • FÄ f. Kardiologie
  • FÄ f. Angiologie

„MAWENDO“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01476 Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten für die App „Mawendo“ zur Behandlung von Erkrankungen der Kniescheibe (Patella) durch Eigentraining bei Patienten ab 12 Jahren.

  • kann einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Orthopädie
  • FÄ f. Chirurgie
  • FÄ f. Kinderchirurgie
  • FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin

„COMPANION PATELLA“

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
01477 Verlaufskontrolle und Auswertung für die App „companion patella“ zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit vorderem Knieschmerz im Alter von 14 bis 65 Jahren.

  • kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
  • nicht in der Videosprechstunde
  • Die Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.
64 Punkte

7,64€

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • FÄ f. Orthopädie
  • FÄ f. Chirurgie
  • FÄ f. Kinderchirurgie
  • FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin

Pauschale für DiGa´s, die noch keine eigene GOP haben

EBM Leistungslegende Wert Erbringer/ Fachrichtung
86700 Wenn der Bewertungsausschuss (BA) einer DiGA vorläufig einen besonderen Nutzen bescheinigt, kann die Leistung nach der Pseudonummer 86700 berechnet werden.

Die Pauschale ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig; im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal.

Die Pauschale kann für den Erprobungszeitraum der jeweiligen DiGA berechnet werden und wird extrabudgetär vergütet.

7,12€
  • Hausärztinnen und Hausärzte,
  • FÄ f. Kinderheilkunde mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie,
  • FÄ f. Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärztinnen und Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen),
  • FÄ f. Gynäkologie
  • FÄ f. Orthopädie und Unfallchirurgie
  • FÄ f. Chirurgie (mit Ausnahme der Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie),
  • FÄ f. Physikalische und Rehabilitative Medizin,
  • FÄ bzw. Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und FÄ mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
  • Schmerztherapeuten, die über eine Genehmigung gemäß Qualitäts-sicherungsvereinbarung Schmerztherapie verfügen

Beispiele:

„Elona therapy Depression“

“elona therapy Depression” dient der Unterstützung einer ambulanten Psychotherapie bei einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen.

Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen.

„ProHerz“

„ProHerz“ ist ein Therapiebegleiter für Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz (ICD-10-Code I50,-) zur Unterstützung im Selbstmanagement und als Frühwarnsystem zum eigenen Erkennen von Veränderungen der Erkrankung.

Überblick zum aktuellen Verzeichnis

Welche DiGA´s derzeit verfügbar sind und verordnungsfähig finden Sie unter folgendem Link: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis?category=%5B%2274%22%2C%2277%22%2C%2281%22%5D

Quelle

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