Voraussetzungen für den Erhalt der TI-Pauschalen

INHALT

Notwendige TI-Anwendungen

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen

Komponenten und Dienste

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • HBA-Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung

Die monatlichen TI-Pauschalen

Die Höhe der Pauschale ist dabei von der Praxisgröße abhängig. So erhält eine Praxis mit zwei Ärzt:innen, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzt:innen sind es 282,78 Euro und bei mehr als sechs Ärzt:innen 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus.

Dabei wird in drei TI-Pauschalen unterschieden.

TI-Pauschale 1

  • Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Alle Anwendungen installiert
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis Höhe der Pauschale Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt*
bis zu 3 237,78 € 118,89 €
mehr als 3 bis 6 282,78 € 141,39 €
mehr als 6 323,90 € 161,95 €

TI-Pauschale 2

  • Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle Anwendungen installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert
  • ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis Höhe der Pauschale Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt*
bis zu 3 131,67 € 65,84 €
mehr als 3 bis 6 143,29€ 71,65 €
mehr als 6 151,04 € 75,52 €

TI-Pauschale 3

  • Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle Anwendungen installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1.
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis Höhe der Pauschale Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt*
bis zu 3 199,45 € 99,73 €
mehr als 3 bis 6 242,78 € 121,39 €
mehr als 6 282,23 € 141,12 €

*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt.

Quelle

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