Voraussetzungen für den Erhalt der TI-Pauschalen
INHALT
Notwendige TI-Anwendungen
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen
Komponenten und Dienste
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:
- Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
- eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
- HBA-Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
- SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung
Die monatlichen TI-Pauschalen
Die Höhe der Pauschale ist dabei von der Praxisgröße abhängig. So erhält eine Praxis mit zwei Ärzt:innen, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzt:innen sind es 282,78 Euro und bei mehr als sechs Ärzt:innen 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus.
Dabei wird in drei TI-Pauschalen unterschieden.
TI-Pauschale 1
- Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- Alle Anwendungen installiert
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis | Höhe der Pauschale | Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt* |
bis zu 3 | 237,78 € | 118,89 € |
mehr als 3 bis 6 | 282,78 € | 141,39 € |
mehr als 6 | 323,90 € | 161,95 € |
TI-Pauschale 2
- Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
- Alle Anwendungen installiert
- Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert
- ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis | Höhe der Pauschale | Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt* |
bis zu 3 | 131,67 € | 65,84 € |
mehr als 3 bis 6 | 143,29€ | 71,65 € |
mehr als 6 | 151,04 € | 75,52 € |
TI-Pauschale 3
- Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
- Alle Anwendungen installiert
- Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1.
Anzahl der Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen in der Praxis | Höhe der Pauschale | Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine Anwendung fehlt* |
bis zu 3 | 199,45 € | 99,73 € |
mehr als 3 bis 6 | 242,78 € | 121,39 € |
mehr als 6 | 282,23 € | 141,12 € |
*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt.
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