BG-Abrechnung Covid-19 Pauschale

Corona-Hygiene-Pauschale für Durchgangsärzte wurde erneut verlängert.
Um in der Corona-Pandemie die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte zu unterstützen, haben sich die DGUV und SVLFG mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale in Höhe von 4,00€ verständigt.

Diese wurde nun erneut verlängert bis zum 31.03.2022.

Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Rechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.

Für bereits abgerechnete Behandlungsfälle, kann die „COVID-19 Pauschale“ nachträglich in Rechnung gestellt werden.

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