Ratgeber

  • GOÄ Ziffer 100, 101 und 102 - Leichenschau

    Die Abrechnung der Leichenschau - über lange Jahre bis 2020 wurde kritisiert, dass die Leichenschau in der Privatabrechnung nach der GOÄ zu gering honoriert sei. Die alte GOÄ Ziffer 100 war beim Faktor 2,3 mit 33,52 € vergütet. Das war sicher deutlich niedrig. Eine Zeitlang wurde teilweise noch die ...

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  • GOÄ Ziffer 3

    Fragen zur Ziffer 3 GOÄ sind Klassiker in der Privatabrechnung, insbesondere zur Steigerungsfähigkeit der Beratung, die mit dieser Ziffer abgebildet wird. Denn die Ziffer honoriert der Legende nach schon und gerade eine Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt. Lässt sich also die entsprechend ...

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  • Privatabrechnung Impfung

    Die Impfleistungen gehören in der Privatabrechnung zum täglichen Brot der Praxis – und doch gibt es gerade bei diesen Standardleistungen oft Unklarheiten. Hier gibt die Menge den Ausschlag zur Vermeidung von empfindlichen Honorarverlusten. Für das Thema GOÄ-Abrechnung Corona-Impfung haben wir einen ...

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  • GOÄ Ziffern 4 und 1 nebeneinander

    Die Ziffer 1 GOÄ ist die wahrscheinlich bekannteste Ziffer der Privatabrechnung nach GOÄ, weil sie die am häufigsten erbrachte Leistung abbildet (Beratung, auch mittels Fernsprecher).

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  • Behandlungsfall nach GOÄ, Definition und Dauer

    Der Behandlungsfall nach GOÄ ist eine Beschränkungsregel, um in der Privatabrechnung die Mehrfachabrechnung tatsächlich erbrachter Leistungen zu kappen. Zum Beispiel regelt Abschnitt B Nr. 2 der GOÄ, dass Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 neben den Leistungen aus dem Abschnitt C-O im ...

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  • Verjährung, Verwirkung, Anerkenntnis der Rechnung

    Nicht nur schlechte Bonität oder ein:e unbekannt verzogene:r Patient:in sind ein Hindernis, wenn es um das Realisieren von ärztlichem und zahnärztlichem Honorar geht. Auch Verjährung oder Verwirkung haben in der Privatabrechnung ihre Tücken. Spätestens dann, wenn Patient:innen Einwendungen erheben, ...

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  • Privatabrechnung Ihrer ärztlichen Leistungen - GOÄ

    Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung von Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung (Gesetzliche Krankenversicherung). Eine sogenannte „Privatliquidation“ erhalten dabei nicht nur privat versicherte Patient:innen und Beihilfeberechtigte, sondern darüber hinaus auch ...

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