Honorarkürzungen bei Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden: Honorarkürzungen für Ärzte und Zahnärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, sind rechtens. Dieses Urteil vom 06.03.2024 betrifft eine gynäkologische Praxis, die aufgrund der Verweigerung des TI-Anschlusses Honorarkürzungen ...
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