Die BEMA-Abrechnung: Ihr zahnärztliches Honorar für vertragszahnärztliche Leistungen
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bildet die Basis für die Vergütung Ihrer zahnärztlichen Leistungen, sofern der Gesetzgeber nicht etwas anderes bestimmt hat (§ 1 Abs. 1 GOZ). Solch eine Ausnahme von der GOZ gilt in Deutschland insbesondere für die Versicherten der gesetzlichen ...
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