Die Videosprechstunde ist ein Teil der Telemedizin und eine sinnvolle Ergänzung der medizinischen Möglichkeiten.
Ärzte:innen können ihren Patientinnen und Patienten beraten, Befunde erläutern und in bestimmten Grenzen auch untersuchen, z.B. den Heilungsprozess einer Operationswunde prüfen oder psychotherapeutisches Gespräch führen. Die telefonische Beratung ist lange bekannt - die Videosprechstunde erweitert die Möglichkeiten durch Ton plus Bild.
Vorteile der Videosprechstunde
Mit der Ausbreitung des Virus wächst die Gefahr der Ansteckung – das gilt für alle Besucher und Mitarbeitende in einer Praxis. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt deshalb, bei Infektionsverdacht den Kontakt zu anderen Personen auf das Nötigste zu reduzieren. Nur so lässt sich die Ansteckungsgefahr senken. Es liegen eine ganze Reihe von Vorteilen auf der Hand:
- Senkung des Infektionsrisikos für
- Patient:innen
- Praxisteams
- Familien und Angehörige beider Seiten
- keine Fahrtzeiten, keine Fahrtkosten, keine Staus
- keine Parkplatzsuche, keine Parkgebühren
- weniger Wartezeiten
- Senkung der Hemmschwelle bei Patientinnen und Patienten
- kürzere Intervalle bei Kontrollen möglich
Videosprechstunde: Konkrete Umsetzung
Konkret - wie läuft eine Videosprechstunde ab?
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
- Gemäß dem Berufsrecht weist die Praxis den Patient:innen auf die besonderen Umstände hin, die mit der Videosprechstunde verbunden sind. Dazu gibt es noch keine verbindliche Checkliste oder Rechtsprechung. Aber es ist sinnvoll darauf hinzuweisen, dass der Arzt oder die Ärztin nicht alle fünf Sinne einsetzen kann und Video deshalb den 1:1-Kontakt in der Praxis oder im Hausbesuch nicht vollständig ersetzen kann.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten. Dazu bietet die Software in der Regel Checkpunkte.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde nach KBV-Standard beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht von der Patientin oder dem Patient. Eine der Säulen der Behandlung ist das gegenseitige Vertrauen, dem ein permanentes Mitschneiden widerspricht. Die Praxis darf allerdings Screenshots für Dokumentationszwecke anfertigen, z.B. vom Status der Wundheilung.
- Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.
