Viele Praxen setzen auf Nachhaltigkeit und erzählen das gern ihren Patienten. Seit dem 27. September 2026 gelten dafür aber strengere Regeln. Wer auf der Praxis-Website, auf Social Media oder im Wartezimmer mit „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ wirbt, sollte seine Aussagen jetzt prüfen. Wir zeigen, was nicht mehr erlaubt ist und was weiterhin geht.
Hintergrund: Neue Regeln gegen Greenwashing
Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“). In Deutschland wurde sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Sie soll Verbraucher vor vagen oder irreführenden Umweltversprechen schützen.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Auch ältere Aussagen auf Ihrer Website oder in Ihren Praxismaterialien müssen die neuen Vorgaben erfüllen.
Warum das Ihre Praxis betrifft
Ihre Patienten sind Verbraucher, deshalb gelten die neuen Regeln auch für Ihre Praxiskommunikation. Dazu kommen wie bisher das Heilmittelwerbegesetz und die ärztliche Berufsordnung.
Typische Stolperfallen
- Allgemeine Aussagen ohne Beleg: Formulierungen wie „grüne Arztpraxis“, „nachhaltige Hausarztpraxis“ oder „umweltbewusst behandeln“ sind nur noch erlaubt, wenn Sie eine anerkannte Umweltleistung nachweisen können.
- „Klimaneutral“ durch Kompensation: Wer sich als klimaneutral bezeichnet, weil die eigenen CO₂-Emissionen über Zertifikate ausgeglichen werden, wirbt unzulässig.
- Zukunftsversprechen: Aussagen wie „Bis 2030 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn es einen veröffentlichten, konkreten Umsetzungsplan gibt, der regelmäßig unabhängig überprüft wird.
- Eigene Siegel und Logos: Selbst gestaltete Öko-Siegel oder Nachhaltigkeitslogos sind nicht mehr erlaubt. Zulässig sind nur Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
Was weiterhin erlaubt ist
Konkrete und überprüfbare Aussagen sind weiterhin erlaubt, solange sie zutreffen und nicht irreführen. Zum Beispiel:
- „Wir beziehen 100 % Ökostrom.“
- „Papierlose Patientenakte.“
- „E-Rezept und Online-Terminbuchung statt Papier.“
- „Gut erreichbar mit Bus, Bahn und Fahrrad.“
Wichtig: Halten Sie für jede Aussage einen Beleg bereit, zum Beispiel Ihren Ökostromvertrag.
Was Sie jetzt tun sollten
- Website und Social Media prüfen: Suchen Sie nach Begriffen wie „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“.
- Konkret statt allgemein formulieren: Schreiben Sie nicht „nachhaltige Praxis“, sondern was Sie tatsächlich tun.
- Siegel und Logos prüfen: Entfernen Sie selbst gestaltete Umweltsymbole.
- Print nicht vergessen: Prüfen Sie auch Flyer, Aushänge im Wartezimmer und Terminkarten.
Fazit: Sachliche Aufklärung und rechtssichere Abrechnung bleiben entscheidend
Nachhaltigkeit bleibt ein gutes Thema für die Patientenkommunikation, solange Ihre Aussagen konkret und belegbar sind. Wenn Sie Ihre Aussagen jetzt prüfen, vermeiden Sie Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung? Ihr privadis-Team ist gern für Sie da.
Hinweis: Dieser Fachbeitrag basiert auf unseren eigenen Recherchen und gibt den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder (Stand: 29. Oktober 2026). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte prüfen Sie im Einzelfall die jeweils geltende Rechtslage und die aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.
*Das Titelbild wurde mit KI erstellt.
