Die Ziffer 3 GOÄ kann ohne Weiteres mehrfach abgerechnet werden.
Es gibt kein Limit wie z.B. >nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar<
Allerdings muss die Mehrfachabrechnung entsprechend der Vorgabe in der Ziffernlegende begründet werden, Abschnitt B Nr. 3 Satz 3 GOÄ - hier sind ein paar Beispiele:
Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Begründungen, um die 3 in der Privatabrechnung mehrfach anzusetzen.
Selbst eine mehrmaliger Berechnung der Ziffer 3 an demselben Tag ist möglich, Abschnitt B Nr. 3 Satz 1 GOÄ. Dann ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung auf der Rechnung anzugeben, Abschnitt B 3. Satz 2 GOÄ.
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gilt für den Zeitraum 17.11.2020 - 31.12.2020 außerdem eine besondere Empfehlung.
Dazu haben wir einen gesonderten Beitrag erstellt.
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