Streitigkeiten aus Heilbehandlungen – darunter auch Honorarklagen aus GOÄ- und GOZ-Abrechnungen – werden künftig unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor den Landgerichten verhandelt.
Damit betrifft die Neuregelung grundsätzlich jede Honorarforderung aus einer medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung – selbst bei sehr geringen Beträgen.
Bis Ende 2025 konnten kleinere Honorarforderungen in der Regel vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden – häufig auch ohne anwaltliche Vertretung.
Seit dem 01.01.2026 gilt jedoch:
Auch geringfügige Honorarforderungen können damit künftig vor dem Landgericht landen – mit entsprechend anderen prozessualen Voraussetzungen.
Honorarkonflikte entstehen im Praxisalltag häufig aus folgenden Gründen:
Solche Konstellationen gelten als medizinisch und rechtlich komplex. Verfahren vor dem Landgericht sind entsprechend aufwendiger, kostenintensiver und meist auch länger als Verfahren vor dem Amtsgericht.
Vor dem Hintergrund der neuen Zuständigkeitsregelung gilt daher mehr denn je:
Je sauberer und nachvollziehbarer die Abrechnung von Anfang an ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Denn:
Was früher teilweise noch vergleichsweise unkompliziert vor dem Amtsgericht geklärt werden konnte, kann heute schnell zu einem aufwendigeren Landgerichtsverfahren führen.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen rückt damit die Qualität der Abrechnung noch stärker in den Fokus. Besonders wichtig sind:
Kurz gesagt:
Besser gleich korrekt abrechnen – denn nachträgliche Korrekturen sind heute mit deutlich höheren rechtlichen und wirtschaftlichen Hürden verbunden.
Die Verlagerung von Streitigkeiten aus Heilbehandlungen auf die Landgerichte soll die Spezialisierung der Justiz stärken.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen bedeutet sie jedoch gleichzeitig:
Die neue Rechtslage ist daher ein guter Anlass, bestehende Abrechnungs- und Zahlungsprozesse in der Praxis zu überprüfen – und gegebenenfalls zu optimieren.
Gesetzliche Grundlage
Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/343/VO.html
Fachbeitrag zur Neuregelung „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“
Erläuterung der neuen Zuständigkeitsregelung und ihrer Auswirkungen auf medizinische Honorarklagen
https://www.iww.de/pa/archiv/zivilprozessrecht-streitigkeiten-aus-heilbehandlungen-kuenftig-immer-vor-das-landgericht-f158432
Analyse zur neuen Zuständigkeit bei Honorarklagen (GOÄ / ärztliche Abrechnung)
Rechtliche Einordnung der Änderungen für Arztpraxen und Privatabrechnungen
https://www.iww.de/pa/archiv/zivilprozessrecht-neue-zustaendigkeit-bei-honorarklagen-f158432