
Corona Antigen-Schnelltest nach GOÄ
INHALT
Der Test selbst ist eine Leistung aus dem Abschnitt M GOÄ, hier dem Speziallabor. Das bedeutet, dass die Leistung auch nur von dem Arzt oder der Ärztin abgerechnet werden kann, der sie tatsächlich erbracht hat. Die Ausnahme wie beim Abschnitt M II Basislabor gilt hier nicht.
Ziffer 4668 GOÄ
Im Netz finden sich nach letzter Recherche sechs verschiedene Empfehlungen für unterschiedliche Ziffern. Unsere Empfehlung ist der analoge Ansatz der Ziffer 4668 GOÄ (Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung). Auch hier wird der Test mit einer Trägermembran durchgeführt. Die GOÄ führt keine Spezialziffer auf, deshalb ist der Weg zur Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ offen. Die arrondierenden Leistungen wie Untersuchung, Beratung und Abstrich werden wie gewohnt angesetzt.
Fachärztlicher Standard
Obwohl die Ziffer unter M IV GOÄ steht, kann die Leistung auch von Ärztinnen und Ärzten ohne die Fachbezeichnung Laboratoriumsmedizin erbracht und abgerechnet werden. Der Schnelltest erfordert keine besondere laborärztliche Fachkunde und kann deshalb auch von Behandlern anderer Fachdisziplinen angesetzt werden – so auch die Argumentation der Bundesärztekammer in 2016.
Musterabrechnung Corona Schnelltest
Eine Berechnung des Tests und der medizinischen Behandlung könnte dann so aussehen:
Ziffer GOÄ | Legende | Faktor | Betrag |
1 | Beratung, auch telefonisch | 2,3 | 10,72 € |
5 | Symptombezogene Untersuchung | 2,3 | 10,72 € |
298 | Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – ggf. einschließlich Fixierung | 2,3 | 5,36 € |
A 4668 | Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung, SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test | 1,15 | 22,12 € |
A 245 | Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie, je Sitzung | 1,0 | 6,41 € |
Summe | 55,33 € |
Wenn der Abstrich aus Nase und Rachen getrennt entnommen und ausgewertet wird, kann die Ziffer 298 GOÄ zweimal angesetzt werden. Das sollte auf der Rechnung entsprechend deutlich ausgewiesen werden. Häufiger ist allerdings, dass nur ein Abstrich entnommen wird.
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