
BG - Meldung Corona-Fall und Abrechnung PCR-Test
INHALT
Die Pandemie ändert vieles – auch die Einschätzung von Berufskrankheiten.
So hat der DGUV beschlossen, dass bei Anzeigen einer COVID-19-Erkrankung die Anerkennung als Berufskrankheit die Ziffer 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung in Betracht kommt. Hierzu gehören Versicherte aus folgenden Beschäftigungsgruppen:
- Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium oder
- Versicherte, die durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren
Wann Corona als Berufskrankheit?
Eine Anzeige als Berufskrankheit kann bei diesen Grundlagen erfolgen:
- positive Testung
- entsprechende Krankheitsanzeichen
- die Vermutung eines Infektionsweges über die berufliche Tätigkeit
Ist mindestens eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Ziffer 141 (Vordruck F6000) -Ärztliche Anzeige über eine Berufskrankheit- mit dem Betrag von 17,44 € zuzüglich Porto abgerechnet werden.
Allgemeine oder Besondere Heilbehandlung?
Es ist grundsätzlich Allgemeine Heilbehandlung durchzuführen (§ 10 Abs. 1 UV-GOÄ). Die Besondere Heilbehandlung kann auch in Fällen der Berufskrankheit nur vom UV-Träger eingeleitet werden.
Abrechnung nach UV-GOÄ
Hatte eine versicherte Person im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt mit einer Person, die wahrscheinlich oder bestätigt mit COVID-19 infiziert war, und sind nach dem direkten Kontakt Krankheitssymptome aufgetreten, so übernimmt der zuständige Gesetzliche Unfallversicherungsträger die Kosten für einen PCR-Test.
Ein direkter Kontakt liegt insbesondere vor bei
- einer pflegerischen Tätigkeit an der Indexperson
- bei einer körperlichen Untersuchung der Indexperson oder
- bei direktem Kontakt mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten
Diese Empfehlung deckt sich mit den Hinweisen der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).
Beispiel Abrechnung Corona Testung
Ziffer UV-GOÄ | Legendentext | Betrag |
1 | Symptombezogene Untersuchung | 7,12 € |
298 oder
250 |
Entnahme Abstrichmaterial
Blutentnahme |
3,16 €
3,16 € |
4780 | Coronavirus SARS-VoV-2-RNA PCR | 62,12 € |
4782 | Einz. Transkription (Corona-PCR) | 34,51 € |
4783 | Amp. von Nukleinsäuren (Corona- PCR) | 34,51 € |
4785 | Ident. von Nukleinsäurefragmenten (Corona PCR) | 20,71 € |
Kennen Sie schon unsere Fortbildungen rund um Abrechnungsthemen und mehr?