Maske ja oder nein? Pflicht oder Wahl? Das Infektionsschutzgesetz gibt den Ländern einen eigenen Regelungsraum bei der Maskenpflicht. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen.
So gilt in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht zwar in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, nicht aber in Arztpraxen. Baden-Württemberg dagegen hat auch für Arzt- und Zahnarztpraxen eine Maskenpflicht auferlegt.
Natürlich ist die Erregerlast in Praxen generell höher als in anderen Einrichtungen. Deshalb empfiehlt es sich, jedenfalls per Hausrecht eine Maskenpflicht anzuordnen, um andere Patient:innen, das medizinische Personal und nicht zuletzt die Ärztinnen und Ärzte zu schützen.
Bei der Umsetzung per Hausrecht sollten ganz praktische Fragen geklärt werden:
Das lässt sich per Aufsteller am Eingang kommunizieren und natürlich auch über die Homepage der Praxis.